LERNFELD 1
„Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren“
„Büromanagement Lernfelder 1-6“ + eigene Worte
Teil 1:
Duales Ausbildungssystem
Ausbildender Der Betrieb, der einen Auszubildenden mittels Ausbildungsvertrag einstellt. Der Betrieb muss die
Voraussetzungen haben, Jemanden auszubilden (fachlich, räumlich, zugelassener Betrieb etc.) Ausbilder Derjenige im Betrieb,
der den Auszubildenden ausbildet/unterweist. Ein Ausbilder muss mind. 24 Jahre alt, pädagogisch und fachlich geeignet sein.
Er muss fundierte Kenntnisse zu Fachthemen besitzen, um den Azubi bis zur Prüfung begleiten zu können. Auszubildender
Der Auszubildende ist derjenige, der nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) einen anerkannten Beruf gemäß bundeseinheitlich
gültiger Ausbildungsverordnung erlernt.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt:
a) Die Berufsausbildung
b) die berufliche Weiterbildung und
c) die berufliche Umschulung Die Ausbildung in den verschiedenen Ausbildungsberufen ist durch die
Ausbildungsordnungen (§4 BBiG) geregelt.
Die Ausbildungsordnung hat u. a. folgende Inhalte:
1. Die Bezeichnung des Ausbildungsberufs
2. Die Dauer der Ausbildung
3. Das Ausbildungsberufsfeld
4. Den Rahmenplan
5. Die Prüfungsanforderungen
Duales Ausbildungssystem: Die erforderlichen Kenntnisse während der Ausbildung werden zweigleisig vermittelt:
Zum einen im Betrieb selber (Praxisbezug), zum anderen in der Berufsschule (Theorie). Die Berufsschule legt hier
den Rahmenlehrplan zugrunde, der Betrieb den Ausbildungsrahmenplan und den Ausbildungsplan.
Beide Systeme arbeiten eng miteinander zusammen.
Was ist ein „kaufmännischer Auszubildender“?
Ein kaufmännischer Auszubildender lernt in einem Betrieb die typischen kaufmännischen Fertig- und Fähigkeiten.
Pflichten des Auszubildenden und des Ausbildenden - Auszubildenden: Befolgungs-, Berufsschul-, Lern-,
Ausbildungsnachweis-, Schweige- u. Haftpflicht - Ausbildender: Ausbildungs-, Fürsorge-, Freistellungs-,
Anmelde-, Urlaubs- u. Vergütungspflicht
Probezeit während der Ausbildung: Die Probezeit muss mindestens 1 Monat dauern und darf nicht länger als 4 Monate sein.
Innerhalb der PZ kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Nach der PZ kann grundsätzlich nicht gekündigt werden, es sei denn es liegen schwerwiegende Gründe vor
(z. B. Mobbing, Diebstahl, Aufgabe/Wechsel des Berufes (Achtung: mit 4 Wochenfrist!)
Berufsausbildungsverhältnis Nach dem Bewerbungsgespräch kann ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden.
Dieser Vertrag wird bei der zuständigen Kammer (Die IHK bei kaufm. Berufen und die Handwerkskammer bei
handwerklichen Berufen) zur Genehmigung vorgelegt und sodann in das „Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse“
eingetragen werden. Der Vertrag muss dem Berufsbildungsgesetz und der Ausbildungsordnung entsprechen.
Der Betrieb und der Ausbilder müssen die Eignung zur Ausbildung haben. Dies ist auch eine Voraussetzung, z
ur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Spätestens vor Beginn der Ausbildung ist der Vertrag in schriftlicher
Ausführung vom Betrieb und dem Auszubildenden zu unterschreiben. (Bei Minderjährigen von dessen gesetzlichem Vertreter)
und eine Ausfertigung zu übergeben.
Beendigung des Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der PZ Entweder, frühestens durch/mit Bestehen der Abschlussprüfung
(Ablauf der Ausbildungszeit) oder durch Kündigung
Jugend- und Auszubildendenvertretung?
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung vertritt die Rechte der jugendlichen Arbeitnehmer und Auszubildenden im Betriebsrat.
Sofern ein Betrieb mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in
Berufsausbildung stehen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, KANN eine Vertretung für 2 Jahre gewählt werden.
Diese genannte Personengruppe ist auch wahlberechtigt.
Arbeitsschutzgesetz tägliche und wöchentliche Arbeitszeit?
Maximal 8,5 Std. pro Tag. Bei 5-Tagewoche max. 8 Std. pro Tag Ruhepausen: Bei mehr als 4,5 Stunden mindestens 30 min.
und bei mehr als 6 Std. mindestens 60 min. Arbeitsbeginn und –ende: 06:00 Uhr frühestens und 20:00 Uhr spätestens
verbotene Arbeiten: Gefährliche Arbeiten und Arbeiten, bei denen der Azubi sittlichen Gefahren ausgesetzt ist. tägliche Freizeit:
Ende Arbeitszeit bis Anfang Arbeitszeit am nächsten Tag: mindestens 12 Stunden dazwischen Freizeit Berufsschultage:
Keine Beschäftigung an Berufsschultagen m. mehr als 5 Einheiten à mind. 45 min. Jedoch nur 1 x pro Woche
Gesundheitliche Betreuung vor und während der Ausbildung Erstuntersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate
gewesen sein. (Nachweis vom Arzt muss vorliegen). Nachuntersuchung muss nach einem Jahr erfolgen.
Sollte die Untersuchung später als 14 Monate erfolgen, wird Beschäftigungsverbot erteilt (-> AG kann fristlos kündigen.)
Die Kosten für die Untersuchung trägt das Bundesland.
Rechtsgrundlagen für die Ausbildung
1. Berufsbildungsgesetz
2. Jugendarbeitsschutzgesetz
3. Betriebsverfassungsgesetz Weitere:
4. Unfallverhütungsvorschriften
5. Handwerksordnung
6. Evtl. Tarifverträge
7. Berufsschulpflicht.
Teil 2:
Informationen über den Betrieb
Begriff „Betrieb“
Ein Betrieb ist eine organisierte Wirtschaftseinheit zum Zwecke der Erstellung von Gütern und Dienstleistungen.
Die Grundfunktion eines Betriebes sind: Beschaffung – Leistungserstellung – Absatz 3-Sektoren-Modell der
arbeitsteiligen Volkswirtschaft Es werden 3 Wirtschaftsbereiche unterschieden:
1. Erzeugung (primärer Sektor): Bereitstellung v. Rohstoffen. Z. B. Landwirtschaft, Fischereien, Bergbau
2. Weiterverarbeitung (sekundärer Sektor): Umwandlung der Rohstoffe in Investitions- und Konsumgüter.
z. B. Industrie/Handwerksbetriebe, Energie- und Warmwasserversorger.
3. Verteilung (tertiärer Sektor): Verteilung der Güter v. Produzenten -> Konsumenten (Endverbraucher).
Z. B. Handelsbetriebe, Verkehrsbetriebe, Banken, Versicherung, Gastgewerbe.
Erwerbswirtschaftliches und gemeinwirtschaftliches Prinzip.
Betriebe, gegliedert nach der Gewinnverwendung: a) Profit-Organisationen und b) Non-Profit-Organisationen Zu a)
Diese Betriebe sind auf Gewinnerzielung aus, da Sie sich selbst erhalten und dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb
stellen müssen. Sie sind bestrebt, langfristig maximalen Gewinn zu erzielen. Zu b) gemeinwirtschaftliche Betriebe,
die nicht auf Gewinn aus sind. Z. B. Bildung, Erziehung, Krankheit, Soziales
Sach- und Dienstleistungsbetriebe Sachleistung:
Stahlbau, Werkstätten, Bäckerei, Dienstleistung: Friseur, Arzt, Bank Betriebliche Leistungsfaktoren
1. Menschliche Arbeitskraft
2. Betriebsmittel
3. Materialien (Werkstoffe) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fremdbauteile, Handelswaren Rohstoffe werden nach
Be- oder Verarbeitung wesentliche Bestandteile der Fertigungserzeugnisse.
Hilfsstoffe sind Stoffe, die bei der Be- oder Verarbeitung von Rohstoffen genutzt werden, um das Erzeugnis herstellen
zu können, z. B. Farben, Lacke, Schrauben. Betriebsstoffe dienen dazu, die eingesetzten Maschinen am Laufen zu halten,
z. B. Schmieröl, Fett etc. Fremdbauteile, auch Vorbauteile genannt, dienen einem Unternehmen dazu, das eigene Produkt
fertigzustellen. Zum Beispiel Autoschlösser, Elektromotoren etc. Handelswaren sind die fertigen Waren, die das Unternehmen
dazukauft, um es weiter zu verkaufen, z.B. Automobilverkauf -> Dachgepäckträger und anderes Zubehör Beschaffungs-,
Absatz- und Kapitalmarkt Die Betriebe sind über die 3 Märkte mit der arbeitsteiligen Wirtschaft verbunden.
Die Beschaffungsmärkte dienen dem Einkauf von Dienstleistungen, Betriebsmitteln sowie Informationen für den
Leistungserstellungsprozess. Des Weiteren suchen Sie passende Mitarbeiter für Ihre offenen Stellen u. binden sie mit einem
AV an das Unternehmen (GÜTERSTROM/Arbeitsleistung) Um produzieren zu können, benötigt man Kapital. Die
Kapitalbeschaffung erfolgt über die Kapitalmärkte. Die Bereitstellung erfolgt entweder über Eigenkapital (Eigentümer)
oder Fremdkapital (Gläubiger). Für diese Bereitstellung erhalten Eigentümer Gewinn und Gläubiger Zinsen.
Auf den Absatzmärkten besteht ein Käufermarkt -> d.h. das Angebot ist größer als die Nachfrage.
Die Unternehmen müssen nunmehr die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden ermitteln und diese sodann -besser
als der Wettbewerber/die Konkurrenz, befriedigen Es werden Informationen beschafft, ausgewertet und analysiert.
Dieses Knowhow fließt dann in den Produktionsprozess mit ein. (INFORMATIONSSTROM) Durch den Verkauf von
Erzeugnissen erhält der Betrieb Einnahmen. Diese Geldmittel werden benötigt, um die Ausgaben der Leistungserstellung
bezahlen zu können (Löhne, Gehälter, Energie, Zinsen etc.) und auch die Anlagegüter finanzieren. (Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen)
(GELDSTROM) „Unternehmen“ und „private Haushalte“ Private Haushalte stellen dem Unternehmen ihre Arbeitsleistung
(Faktor Arbeit), Grundstücke (Faktor Boden) sowie Gebäude, Maschinen, Barmittel etc. (Faktor Kapital) zur Verfügung.
Unternehmen kombinieren die Produktionsfaktoren im Produktionsprozess und stellen auf diese Weise Güter her,
die sie an die privaten Haushalte verkaufen. (Konsumgüter) Der einfache Wirtschaftskreislauf, Einkommen, Konsumgüter,
Verkaufserlöse Der private Haushalt stellt dem Unternehmen Boden, Kapital und Arbeitsleistung zur Verfügung.
Das Unternehmen nutzt diese für die Produktion und stellt Konsumgüter für den privaten Haushalt her und erbringt
Dienstleistungen (z. B. Reparatur der Güter) Der private Haushalt verdient mit seiner gestellten Arbeitskraft Geld und
kann damit die Konsumgüter kaufen. Somit fließt das Kapital wieder zum Unternehmen zurück und kann investiert werden.
Das Einkommen ist Geld, was ein Angestellter/Arbeiter für seine Arbeitsleistung bekommt/verdient. Mit der Arbeitsleistung
stellt das Unternehmen Konsumgüter her und der Angestellte/Arbeiter kauft diese. Dieser Verkaufserlös wird vom Unternehmen
in Investitionen und Produktion gesteckt.
Ökonomische Prinzip (Minimal- und Maximalprinzip) Minimalprinzip:
Die Schule mit möglichst wenig Benzinverbrauch erreichen. Maximalprinzip: Mit vorhandenem Benzin im Tank möglichst
weit kommen. Unternehmensleitbild und Unternehmensziele Das Unternehmensleitbild, (auch: Unternehmensphilosophie)
bildet eine Basis der Corporate Identity. Es soll Außenstehenden und Mitarbeitern zeigen, wofür das Unternehmen steht,
welche Werte es vertritt und welche Vision (Zielzustand) es erreichen möchte (1. Grund-/Unternehmenswerte und Überzeugungen,
2. Verhaltensregeln, 3. Standards & Symbole) Die Unternehmensziele leiten sich aus dem Leitbild ab. Sie geben allen Mitarbeitern
eine Orientierung für die Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Prozesse. Ziele sind eindeutig festzulegen und verbindlich zu
formulieren.
ökonomische, ökologische und soziale Ziele ökonomisch:
Steigerung des Umsatzes, Risikostreuung durch breites Produktprogramm, Streben nach Marktmacht ökologisch: Abfallvermeidung,
Nutzung erneuerbarer Energien, umweltfreundliche Werkstoffe sozial: gerechte Entlohnung, ergonomische Arbeitsplätze, Betriebsrente
SMART-Kriterien S=spezifisch, simpel - Das Ziel soll einfach, klar und von Jedem nachvollziehbar formuliert sein. M=messbar -
Festgelegte Kennzahlen müssen es erlauben, dass die Zielerreichung messbar ist. A=akzeptiert - Das formulierte Ziel muss mit
den Wertevorstellungen des Unternehmens übereinstimmen R=realistisch - Das Ziel darf nicht utopisch und unrealistisch sondern
auch erreichbar sein. T=terminiert - Der Zeitabschnitt, in dem das Ziel zu erreichen ist, muss festgelegt sein.
Zielharmonie und Zielkonflikt Zielharmonie:
die Förderung eines Ziels begünstigt zugleich die Förderung eines oder mehrerer Ziele. Zielkonflikt: die Verfolgung eines Ziels
beeinträchtigt oder verhindert die Erreichung eines anderen Ziels. Sach- und Formalziele Sachziele: Die Leistung des Betriebes
(Sachgüter oder Dienstleistungen zu erstellen) Beispiel: Produktion von Rohstoffen, Energien, Werkzeugen… /
Dienstleistung als Beratung, Montagearbeiten, Versicherungsleistungen. Formalziele: Allgemeine Zielsetzungen,
nach denen sich das betriebliche Handeln ausrichten kann. Beispiel: Gewinnerzielung / Schaffung sicherer Arbeitsplätze /
umweltschonende Produktion
Teil 3:
Organisation eines Unternehmens am Beispiel eines Industriebetriebes
Aufgabenorientierten Organisation Aufgaben und Zuständigkeiten von Mitarbeitern werden festgelegt.
Dies erfolgt über die Bildung von Stellen und Abteilungen. Funktions- und Objektprinzip bei der Aufgabenzerlegung
Der Oberbegriff für dieses Prinzip heißt „Aufbauorganisation“ Die Aufgliederung der Gesamtaufgabe erfolgt: beim
Funktionsprinzip: nach den betrieblichen Aufgaben. Diese werden in Haupt- und Teilaufgaben gegliedert.
Zum Beispiel Materialwirtschaft -> Einkauf und Lager. Beim Objektprinzip: nach Objekten, zum Beispiel Warengruppen,
Kundengruppen (WZ-Möbel, KÜ-Möbel, SZ-Möbel)
Stellen- und Abteilungsbildung Merke: Instanz=zuständige Stelle, Stelle: Grundelement der aufgabenorientierten Organisation!
Bei der Aufgabengliederung werden die Aufgaben in abgrenzende Teilaufgaben zerlegt. Mehrere dieser Teilaufgaben,
die von einer Person bewältigt werden können, werden durch Stellenbildung zu größeren Aufgabeneinheiten zusammengefasst.
Diese Arbeit nennt man Stellenaufgabe. Die Person zur Stellenaufgabe besitzt eine Stelle, sie ist Stelleninhaber.
Abteilung: Für die Aufgabenverteilung ist die Rangbildung der Stellen ein formales Kriterium. Grund hierfür ist, dass es in einem
Betrieb sowohl Ausführungs- als auch Leitungsaufgaben gibt. Aufgabe der jeweiligen Instanz (zuständige Stelle) ist es, r
angniedrigere Stelle zu leiten. Diese Instanz mit den dazugehörigen rangniedrigeren Stellen bilden eine Abteilung.
Instanzen und Stellen Die Instanzen sind den rangniedrigeren Stellen übergeordnet. Eine Instanz ist quasi als Abteilungsleiter
zu verstehen. Die einzelnen Stellen als Angestellte/Arbeiter. Werden mehrere Instanzen einer Instanz unterstellt, spricht man
von einer Betriebshierarchie. Organigramm Das Organigramm, auch als Organisationsplan bezeichnet, stellt den
organisatorischen Aufbau eines Unternehmens grafisch dar. Die Zuordnung von Stellen und Abteilungen
(Aufgabenbereiche, Rangordnung und Stellung im Betriebsaufbau) werden in Stellen- und Abteilungsplänen dokumentiert.
Das Organigramm fasst diese einzelnen Stellen- und Abteilungspläne zusammen. Kern- und Unterstützungsprozesse
Eine Gesamtaufgabe im Unternehmen wird in viele Teile zerlegt. Gliedert man diese in eine zusammenhängende Folge von
Tätigkeiten (Geschäftsprozesse) auf und fasst diese wiederum in Hauptprozesse (Kernprozesse) und Teilprozesse
(unterstützende Prozesse) zusammen, kann man sagen: Kernprozesse erbringen die Hauptleistung des Betriebes und
machen dessen Kernkompetenz (den Wettbewerbsvorteil) aus. Unterstützende Prozesse sind notwendig, um diese Kernprozesse
ausführen zu können. Leitungssystem Instanzen sind mit einer Leitungsfunktion ausgestattet. Sie geben nicht nur Anordnungen,
sondern treffen auch Entscheidungen und tragen die Verantwortung. Um Mitarbeitern die Struktur der Betriebshierarchie zu
verdeutlichen, gibt es Leitungssysteme (Weisungssysteme). Hier werden die Zuständigkeiten/Kompetenzen zwischen den
einzelnen Bereichen im Betrieb dargestellt. Es wird festgelegt, wer die Entscheidungen trifft und wer diese auszuführen hat.
Delegation Delegation (lat.: delegare:„hinschicken“, „anvertrauen“, „übertragen“) Mit dem „delegieren von Aufgaben“ meint man
das Abgeben von Aufgaben und Zuständigkeiten an nachgeordnete Abteilungen oder Stellen.
Betriebliche Vollmacht (Vertretungsvollmacht) Für eine Arbeitsentlastung und/oder auch Zweckmäßigkeit,
kann z. B. ein Geschäftsführer Aufgaben und Zuständigkeiten delegieren. Für die entsprechende Berechtigung
benötigt der Delegierte eine betriebliche Vollmacht (Vertretungsvollmacht), um im Namen und für Rechnungen des
Betriebes des Unternehmens verbindliche Willenserklärungen abzugeben. Prokura und Handlungsvollmacht
Das HGB regelt diese 2 Vollmachten. Prokura: wird erteilt, wenn auch bei Abwesenheit des GSF volle Handlungsfähigkeit
in außergewöhnlichen Situationen besteht, sofern es für die Organisation des Betriebes notwendig ist! Die Prokura muss
im Handelsregister eingetragen sein. Eine Handlungsvollmacht. ermöglicht Gruppen- oder Abteilungsleitern,
alle gewöhnlichen Rechtsgeschäfte zu tätigen. Sie muss nicht ins HR eingetragen sein. Ein Prokurist darf…
1. Keine Bilanzen und Steuererklärungen unterschreiben.
2. Keine Grundstücke belasten und/oder verkaufen
3. keine Prokura erteilen.
4. Die Firma weder ändern noch löschen lassen,
5. Keine Gesellschafter aufnehmen
6. keinen Eid für das Unternehmen leisten
Innen- und Außenverhältnis der Prokura Innenverhältnis: Die betriebliche Vollmacht wirkt sich nur intern auf den Betrieb
und auf die Mitarbeiter aus (stillschweigende Vollmacht), Außenverhältnis: Abschließen von Verträgen und Rechtsgeschäften
mit Außenstehenden (Waren kaufen, Büroräume anmieten, Personal einstellen…) betreffen das Außenverhältnis.
Einzel- und Artvollmacht. Einzelvollmacht: auch Spezialvollmacht gilt für ein einzelnes, einmaliges Rechtsgeschäft.
Artvollmacht gilt für eine immer wiederkehrende Art von Rechtsgeschäften Ein Handlungsbevollmächtigter darf nicht:
Grundstücke kaufen, Prozesse führen, Darlehen aufnehmen + alle Verbote, die für Prokuristen gelten.
LERNFELD 4
„Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen“
WER WILL WAS VON WEM WANN, also zu WELCHEM Zeitpunkt…
Sich einen Überblick über den Beschaffungsprozess verschaffen
Beschaffung Die Beschaffung umfasst die Bereitstellung von Material, Dienstleistungen, Betriebsmittel und Rechten sowie
Informationen über den Beschaffungsmarkt für den Leistungsprozess eines Unternehmens. Merke: Das Geld wird im EINKAUF
verdient (Schon –2,- ändern den Gewinn von 10 % auf 22,5 % (=12,5 % Gewinnzuschlag!)
Teilprozesse der Beschaffung. Bedarf analysieren, Lieferanten (Bezugs-/Informationsquellen) recherchieren/suchen/kontaktieren,
verhandeln und bestellen. (Methoden: ABC- und, Bezugspreis-/Nutzwertanalyse, Bestellrhythmusverfahren, Bestellpunktverfahren,
Marktforschung)
Beschaffungsplanung kennen und anwenden
Aufgaben der Beschaffungsplanung Welche Güter (Dienstleistungen, Materialien), welcher Aufwand/welche Kosten
(ökonomisch, ökologisch), welche Menge (optimale Bestellmenge), zu welchem Termin (just-in time, Bestellrhythmus-/punktverfahren),
von Wem (Lieferantenvergleich), an Wen (Produktion, Lager, Büromaterial…). Beschafft werden nur Güter, die sich auch verkaufen
lassen (darum vom Absatzmarkt herdenken!)
Produkt- bzw. Sortimentsprogramm? Im Produkt- bzw. Sortimentsprogramm sind, je nach strategischer Ausrichtung,
Art und Menge der Produkte bzw. Waren festgelegt, die ein Industrie- bzw. Handelsunternehmen anbietet.
breites, schmales, tiefes und flaches Produktsortimentsprogramm breit Viele PRODUKTARTEN in mehreren Variationen
(z. B. Lidl, Aldi, Kaufland – Fleisch, Haushaltsware, Schuhe). schmal nur ein Produkt oder wenig Produkte
(-> Spezialisierung auf ein Produkt, z. B. Küchenhersteller) tief Die Anzahl der Artikel, die ein Handelbetrieb innerhalb
einer Warengruppe anbietet (Jeans in allen Größen, Farben, Formen, Preislagen) flach wenige Artikel innerhalb
einer Warengruppe (Tante-Emma-Laden, Boutique m. Edelklamotten)
Elektronische Bestandsverwaltung
1) Reale Liveveränderungen am Bestand sofort sichtbar
2) Die Mitarbeiter haben sofort Zugriff auf die erforderlichen Daten/Bestände, die sie für ihre Arbeit brauchen.
3) Daten/waren werden dem Käufer attraktiv und gezielt präsentiert (z.B. Onlineshop mit Suchfunktion)
Maximal- und Minimalprinzip
Maximal -> mit gegebenen Mitteln -> maximaler Erfolg (Mit genau 20 l Benzin möglichst weit kommen.) Minimal ->
mit minimalem Aufwand -> geplanter Erfolg (Mit möglichst wenig Benzin München erreichen)
Make or Buy? Für Fremdbezug (BUY):
1. Konzentration aufs Kerngeschäft (Kernkompetenz=Alleinstellungsmerkmal),
2. geringere Investitionskosten für Teilefertigung,
3. verkürzt die Durchlaufzeit -> so mehr Zeit für Eigenes,
4. Je weniger ich selber herstelle, desto weniger Investitionen habe ich.
Gegen Fremdbezug (MAKE):
1. Abhängigkeit vom Lieferanten,
2. mangelnde Einflussnahme in Bezug auf Qualität, Materialien, Endkontrolle.
3. (evtl.) Knowhow-Abgabe
4. Verzicht auf Zusatzgewinne durch die Teilefertigung
ABC-Analyse …
ist ein Verfahren zur Erkennung derjenigen Materialien, die aufgrund Ihres hohen wertmäßigen Anteils am Gesamtbedarf
von besonderer Bedeutung sind. Die aus der Analyse gewonnenen Informationen (ABC-Kategorien) helfen dabei:
- die Transparenz der Materialwirtschaft zu erhöhen. - sich auf wirtschaftlich bedeutsame Materialien (A-Produkte) zu konzentrieren.
- den hohen Arbeitsaufwand bei Materialien untergeordneter Wertigkeit (C-Produkte) zu sparen
- die Effizienz (Wirtschaftlichkeit) der gesamten Materialwirtschaft zu steigern Die Auswertung zeigt dem Unternehmen,
bei welchen Beschaffungsgütern ein größerer Beschaffungsaufwand sinnvoll ist/wäre. Durch größere Kostensenkungen und Rabatte,
spart das Unternehmen viel Geld -> mehr Gewinn (Merke: Preisverhandlungen bei A-Gütern im Einkauf sparen viel Geld!)
A- und C-Güter in der Materialwirtschaft
A-Güter (z. B. Getriebe) bestehen aus wenigen Lagerpositionen mit hohem Wert, sind meist wertvoll,
so dass hier geringe Reduzierungen im Einkauf viel Einsparungen (=Gewinn) mit sich bringen.
Hierauf konzentriert sich das Hauptaugenmerk des Unternehmers. Hier sind die „Just-In-Time-Verfahren“ prädestiniert.
C-Gütern (z. B. Schrauben) gibt es viele Lagerpositionen mit geringem Wert. Darum:
A1) Intensive Bemühungen um Preis- und Kostensenkungen bei A-Gütern -> Maximierung des Gewinns
A2) Exakte Ergebnisse, ob Eigenproduktion oder Fremdbezug günstiger ist.
A3) Möglichst geringer Lagerbestand mit Sondervereinbarungen mit dem Lieferanten (Just-in-time z. B.)
C1) Verbrauchsorientierte Materialbeschaffung (optimale Bestellmenge)
C2) Vereinfachtes Beschaffungsprogramm (Bestellrhythmus ./. Bestellpunktverfahren)
C3) Großzügigere Lagerhaltung, gelockerte Überwachung
„Just-in-time“-Konzept
Für die Produktion werden benötigte Materialen zu dem Zeitpunkt bestellt, an dem sie gebraucht werden
(Beispiel: Aktionsware bei Discountern Aldi & Co.) Fixe Liefertermine (Zeitplanung) erfordern Disziplin,
einen entsprechenden Fuhrpark sowie entsprechende Vorräte/ Lager des Lieferanten. Zusätzlich sind entsprechende
Abstimmungen, zeitgenaue Produktionspläne für Maschinen und Arbeitspläne für Mitarbeiter erforderlich, um die angelieferte
Menge auch sofort verarbeiten zu können. VT: Weniger Lagerkapazitäten für Teile, geringerer Kapitalbedarf für Lagerwesen,
Verringerung von Lagerkosten- und -risiken, Einsparung der Lohnkosten für z. B. Lagerpersonal. NT: Abhängigkeit vom
Lieferanten und anderen Faktoren (Stau, Streik, Wetter), kein Einfluss auf die Material- Qualität, organisatorisch-planerisch
aufwendig, Bereitstellung von Knowhow (Abgabe der Alleinstellungs- Merkmale), ökologischen Folgen: mehr LKWs auf der Straße
– Umweltaspekte (Staub, Abgase…) und produzieren von Kosten, die die Allgemeinheit zu zahlen hat -> Imageverlus
Optimale Bestellmenge …ist die Beschaffungsmenge, bei der die Gesamtkosten (fixe Bestellkosten + Lagerkosten) am niedrigsten sind.
Bei dieser Menge gleichen sich sinkende fixe Bestellkosten und die steigenden Lagerkosten aus.
Bestellpunkt- und Bestellrhythmusverfahren
Beim Bestellpunktverfahren wird bei jeder Entnahme geprüft, ob der Mindestbestand unterschritten ist, um falls ja-
eine Bestellung auszulösen. Sehr sicher, da eine Unterdeckung ausgeschlossen wird, hat aber einen hohen Verwaltungsaufwand.
Beim Bestellrhythmusverfahren erfolgt die Bestellung in einem definierten Zeitabstand/ -intervall.
Muss z. B. mit unregelmäßigem Bedarf gerechnet werden, besteht die Gefahr der Unterdeckung. Vorteil: Geringer Verwaltungsaufwand
Melde-, Mindest-und Höchstbestand Meldebestand:
erreicht den Bestand, an dem eine Bestellung ausgelöst werden muss (B.-Punkt- o. -rhythmusv.)
Mindestbestand:
Sicherheitsbestand. Dient zur Abdeckung von Bestands-, Bedarfs und Bestellunsicherheiten.
Höchstbestand:
Maximal zu bestellende Menge (Lager voll).
Dieser wird immer mit Lieferung der Ware erreicht.
MELDEBESTAND=Mindestbestand + (Wiederbeschaffungszeit [Lieferzeit] x Tagesverbrauch)
1.1. Angebotsvergleiche
Fremdbeschaffung
Listenpreis Fremdbeschaffung
120,00 € 110,40 €
Rabattsatz in Prozent 8% 9,6%
Eigenfertigung Fixkosten 4.000,00 €
Variable Kosten per Stück
60,00 €
Fremdbeschaffung Eigenherstellung
Anzahl Baugruppen
Kosten Fremdbeschaffung
Fixkosten Variable Kosten
Gesamtkosten Eigenfertigung
|
Ergebnis |
|
10 1.104,00 € 4.000,00 € 600,00 € 4.600,00 € Fremdbeschaffung |
|
20 2.208,00 € 4.000,00 € 1.200,00 € 5.200,00 € Fremdbeschaffung |
|
30 3.312,00 € 4.000,00 € 1.800,00 € 5.800,00 € Fremdbeschaffung |
|
40 4.416,00 € 4.000,00 € 2.400,00 € 6.400,00 € Fremdbeschaffung |
|
50 5.520,00 € 4.000,00 € 3.000,00 € 7.000,00 € Fremdbeschaffung |
|
60 6.624,00 € 4.000,00 € 3.600,00 € 7.600,00 € Fremdbeschaffung |
|
70 7.728,00 € 4.000,00 € 4.200,00 € 8.200,00 € Fremdbeschaffung |
|
80 8.832,00 € 4.000,00 € 4.800,00 € 8.800,00 € Eigenproduktion |
|
90 9.936,00 € 4.000,00 € 5.400,00 € 9.400,00 € Eigenproduktion |
|
100 11.040,00 € 4.000,00 € 6.000,00 € 10.000,00 € Eigenproduktion |
Auswertung: Ab einer Anzahl von 80 Baugruppen ist eine Eigenproduktion günstiger. Bezugsquellen ermitteln
Beschaffungsrichtlinie
Eine Beschaffungsrichtlinie beschreibt die wichtigsten Werte, Verantwortlichkeiten und Verhaltensgrundsätze für alle Mitarbeiter,
die in den Beschaffungsprozess eingebunden sind.
Beschaffungsmarktforschung
Systematische Beschaffung von Informationen über die Verhältnisse auf den Beschaffungsmärkten des Unternehmers,
die anbietenden Lieferanten, die Beschaffungskonkurrenten und die angebotenen Sachgüter bzw. Dienstleistungen.
Lieferantenauswahl Zuverlässigkeit, räumliche Nähe, Umfang der Gegengeschäfte, Umgang mit Vertragsstörungen, Kulanz
Informationsquellen extern:
Besuch von Messen, Vertreter, Betriebsbesichtigung, Telefonbuch, Internet, Tag der offenen Türe indirekt: interne Quellen,
weil evtl. schon längere Zusammenarbeit: Angebote, Waren-/, Lieferdatei, Konditionendatei, Preislisten etc. Informations-
bzw. Kommunikationswege? Informationswege bezeichnen die eingesetzten Medien, die zur Bewältigung der Beschaffungsaufgabe
ausgewählt werden: Papierform, elektronisch per eMail, B2B-Plattformen im Internet, Telefon, Fax, Internetseite Lieferant.
Lieferantenauswahl treffen
Lieferantenauswahl Über eine Anfrage anhand eines konkreten Bedarfs bei einem Stammlieferanten/neuen Lieferanten,
Über übliche Medien wie Telefonbuch/gelbe Seiten, Internet, elektronische Marktplatz-Plattform) etc.
Nachhaltiges Wirtschaften Nachhaltigkeit bedeutet, dass wir heute so leben, dass die Generationen von morgen überall eine
stabile und lebenswerte Umwelt vorfinden und Ihre Bedürfnisse befriedigt werden können
Kreislaufwirtschaftsgesetzes Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts:
Aufgaben sind: Schonung der natürlichen Ressourcen (fördern), den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und
Bewirtschaftung von Abfällen sicherstellen sowie Förderung von Recycling und sonstige stoffliche Verwertung von Abfällen
(Abfall vermeiden, wiederverwerten, recyceln)
Fairer Handel Der faire Handel unterstützt bäuerliche Familienbetriebe in Entwicklungsländern. Durch feste Mindestpreise und
einer FairTrade-Prämie werden die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Ländern wie Südafrika, Südamerika etc. verbessert.
So wird versucht, den benachteiligten Produzenten, eine bessere Stellung im Welthandel zu verschaffen.
Beschaffungsprozesse abwickeln
Bestellung? Die Bestellung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Käufers, bestimmte Güter gemäß einem
entsprechenden Angebot und deren Bedingungen einzukaufen.
Inhalte einer Bestellung Anzahl/Menge eines Artikels, Einzelpreis, Gesamtpreis, Lieferzeit, Angebotsnummer, Datum, ASP,
Zahlungsbed.
Verträge
Ein Vertrag ist eine sich deckende Willenserklärung von mindestens zwei Personen /Parteien (Ein Vertrag kommt durch Antrag
(Angebot) und Annahme (Bestellung) zustande.). Auch möglich sind Bestellung (Käufer) und Auftragsbestätigung (Verkäufer).
Vertragsarten Dienstvertrag, Pachtvertrag, Werksvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Kaufvertrag, Leihvertrag,
Dienstleistungsvertrag,
Nichtige Verträge
Vertrag mit Minderjährigen < 7 Jahren, Vertrag mit Minderjährigen < 18 Jahre OHNE Erlaubnis (Genehmigung oder Einwilligung
des Erziehungsberechtigten (Taschengeldparagraph ausgenommen), zum Schein abgegebene Verträge (Scheingeschäfte,
Scherzgeschäfte (zum Scherz abgegebene Geschäfte)
Verträge, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen
(Rauschgift/Drogen etc.), unsittliche Verträge, Verträge während des Zustandes der Bewusstlosigkeit, nicht zurechnungsfähige/
geistig behinderte Personen.
anfechtbare Rechtsgeschäfte
Irrtum in der Erklärungshandlung (versprechen/verschrieben), Irrtum über den Erklärungsinhalt
(der Erklärende hat sich über den Inhalt geirrt), Irrtum bei der Übermittlung (Bote irrt sich),
arglistige Täuschung (Unfallwagen)die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres vorliegen.
Die Anfechtung muss ohne schuldhaftes Zögern sofort nach Entdeckung erfolgen.
Rechtswirkung anfechtbare Verträge sind bis zu deren Anfechtung voll rechtswirksam/gültig.
Nach der Anfechtung wird der Vertrag nach BGB jedoch von Anfang an ungültig Verträge,
die laut Gesetz von Anfang an ungültig sind, sind von Anfang an nichtig.
Teilprozesse des Wareneinganges Warenabnahme/Prüfung der Verpackung (auf evtl. Beschädigungen),
Warenkontrolle (Inhalt) unter Zuhilfenahme des Lieferscheins/Abgleich mit der Bestellung, Lagerhaltung/Aufnahme
in den Lagerbestand
Lager Bereitstellung von Produkten/Sicherungsfunktion für z. B. Warenabrufe/Just-in-time-Geschäfte (Bevorratung),
Zeitüberbrückungsfunktion (Warenausgleich),
Spekulationsfunktion (durch Ausnutzung von Mengenrabatten -> Wettbewerbsvorteil hinsichtlich der Preise)
Vor- und Nachteile eines zentralen/dezentralen Lagers. VT Zentrallager: geringerer Grundstücks- und Gebäudebedarf,
reduzierte Personalkosten unter Zuhilfenahme eines ERP, gute Organisationsmöglichkeit,
geringe Auslieferzeiten NT Zentrallager: Längere Transportwege u. –zeiten (je nach Szandort), hohe Kosten bei
schlechter Kapazitätsauslastung VT Dezentrales Lager*: kurze Wege, schnelle Verfügbarkeit, bessere warenspezifische
Lagerung möglich NT Dezentrales Lager: Hohe Raum- und Verwaltungskosten, hoher Personaleinsatz (*mehrere Lager i. d. Nähe),
teurer, weil mehr Personalkosten und mehr Fläche.
Kritische Lagermenge Meldebestand: sobald der Bestand unterhalb einer bestimmten Menge liegt, muss eine Bestellung erfolgen.
Kosten der Eigenlagerung = Kosten der Fremdlagerung.
Lagergrundsätze warengerechte Lagerung (Kühlung, trocken etc.), ausreichende Lagergröße (Platzangebot), Übersichtlichkeit
(Lagerorganisation), eine Aus- und Einlagerungsstrategie (Fifo/Lifo=firstIn-firstOut, Lifo=Lastinfirstout), auf Lagersicherheit achten
Lagerplatzzuordnungen festgelegte Lagerplätze n. Lagerplan vs. frei gewordene Lagerplätze z. Optimierung d. Lagerkapazität
(kein Lagerplan)
Warenpflege an. Zur Warenpflege zählen alle notwendigen Maßnahmen, um die Ware für die Produktion bzw.
den Verkauf aufzubereiten: lüften, in verkaufsfertige Gebinde abpacken, umpacken, umschlagen, kontrollieren, zerteilen, zerlegen
Kennzahlen?
Mit Lagerkennzahlen, auch Lagerkennziffern genannt, wird die Wirtschaftlichkeit eines Lagers berechnet.
Die Kennzahlen sind also Werte bzw. Statistikdaten, die Informationen über ein Lager und deren Artikel beinhalten.
Anhand von Lagerkennzahlen kann man logistische Entscheidungen treffen.
Die Lagerkennzahlen bilden einen sehr wichtigen Bestandteil im Lagerwesen.
Möchte man die Lagerwirtschaft verbessern, dann ist entscheidend die wichtigsten Lagerkennzahlen zu ermitteln,
anhand der berechneten Werte Ziele zu setzen und dazu gehörende Maßnahmen zu formulieren und umzusetzen!
Eines der Ziele könnte sein: "Lagerkosten um 10% senken!". MERKE: Alle Lagerkennzahlen sollten gering sein,
nur die Umschlagshäufigkeit sollte hoch sein!
∅ 𝐋𝐁 =AB + EB 2
=AB + 12 MB 13
= AB + 4 Q. 5
∅ 𝐋𝐔𝐇 =360 Tage ∅ LD
= Lagerabgänge [€] o.Wareneinsatz ∅ LB [€]
∅ 𝐋𝐃 = 360 LUH
=360 ∗ ∅ LB Jahresverbrauch
𝐋𝐙𝐒 =Marktzins ∗ ∅ LD 360 Tage
𝐋𝐙 =∅ LB ∗ (Einstandspreis) ∗ Zinzsatz ∗ ∅ LD 100 ∗ 360
=K ∗ p ∗ t 100∗ 360
𝐋𝐙 =∅ LB[€] ∗ Zinzsatz ∗ ∅ LD 100 ∗ 360
Wareneinsatz = Jahresanfangsbestand + Lagerzugänge – Jahresendbestand
Meldebestand = Ø Tagesabsatz x Lieferzeit + Mindestbestand
Optimale Bestellmenge = Lagerkosten + Bestellkosten am geringsten
Rückschlüsse aus der Lagerumschlagshäufigkeit
Die Lagerumschlagshäufigkeit kann nicht nur für das gesamte Lager berechnet werden, sondern auch für einzelne Artikel
bzw. Artikelgruppen. Dabei wird sich ergeben, dass sich manche Artikel innerhalb kürzester Zeit umschlagen, während wieder
andere lange auf Lager liegen. Man geht davon aus, dass die Artikel aus dem Vorrat und damit aus dem Sortiment
entfernt werden sollten, die eine Lagerumschlagshäufigkeit größer als 0,5 haben. Dadurch wird Platz für neue Artikel frei,
die sich besser verkaufen. Diese Vorgehensweise führt zu dem eingangs angesprochenen Problem, nämlich, dass beispielsweise
im Winter keine Winterschuhe vorhanden sind. Im Winter sinkt die Lagerumschlagshäufigkeit der Winterschuhe und das Lager
würde durch Produkte blockiert, die sich nicht verkaufen. Deshalb werden die Winterschuhe mehr oder weniger komplett
aus dem Sortiment genommen und durch gut verkäufliche Sommerschuhe ersetzt.
Rückschlüsse aus der Lagerdauerquote
Die Lagerdauerquote unterteilt die Artikel in zwei Gruppen: Artikel, die sich schnell verkaufen und Artikel, die lange auf Lager liegen
und seltener verkauft werden. Diese zwei Größen setzt sie zueinander in Beziehung. Je niedriger dieser Wert ausfällt,
desto mehr Artikel sind im Sortiment, die lange im Lager liegen. Für den Einzelhandel ist es daher erstrebenswert,
die Lagerdauerquote zu senken, was wiederum durch die Entfernung von „Langsamläufern“ aus dem Sortiment erfolgen kann.
Berechnungen •
Durchschnittlicher Lagerbestand bildet die Grundlage für die Bestimmung der Lagerumschlagshäufigkeit und der durchschnittlichen
Lagerdauer. Der durchschnittliche Lagerbestand kann z. B. als arithmetisches Mittel (Durchschnitt) aus dem Jahresanfangsbestand
und dem Jahresendstand berechnet werden. Merke: Der durchschnittliche Lagerbestand gibt an, welcher Wert (bewertet zu Selbstkosten)
von einem Lagergut durchschnittlich auf Lager liegt. In dieser Höhe ist ständig Kapital des Unternehmens gebunden.
• Lagerumschlagshäufigkeit: gibt an, wie oft der Wert des durchschn. LB innerhalb einer Periode (in der Regel ein Jahr) umgeschlagen wurde.
• durchschnittliche Lagerdauer: wie lange verbleibt ein Produkt im Lager?! Es wird ein möglichst geringer Zeitraum angestrebt,
um die Faktoren Diebstahl, Schwund, Verderb sowie technische und wirtschaftliche Alterung gering zu halten.
Lagerumschlagshäufigkeit und durchschnittliche Lagerdauer stehen im umgekehrten Verhältnis zueinander. J
e höher die Lagerumschlagshäufigkeit, desto kürzer die durchschnittliche Lagerdauer und umgekehrt.
• Lagerzinsen müssen ermittelt werden, um die zusätzliche Bindung vom Kapital + Zinsen zu berechnen.
Als erstes wird der Lagerzinsatz berechnet:
𝐋𝐚𝐠𝐞𝐫����𝐢𝐧𝐳𝐬𝐚𝐭𝐳 (𝐋𝐙𝐒) =
Zinssatz (p.a.) oder Marktzins ∗ ∅ Lagerdauer 360 Tage
Der Lagerzinssatz (LZS) gibt an, wie viel Prozent Zinsen das im durchschnittlichen Lagerbestand gebundene Kapital während
der durchschnittlichen Lagerdauer kostet. Der Lagerzinssatz (und damit auch die Lagerzinsen) verringern sich, wenn sich beispielsweise die Lagerumschlagshäufigkeit erhöht.
∅ 𝐋𝐚𝐠𝐞𝐫𝐳𝐢𝐧𝐬𝐞𝐧 (𝐋𝐙) =∅ Lagerbestand ∗ Lagerzinssatz [%] 100 [%]
= ∅ Lagerbestand ∗ Einstandspreis ∗ Zinzsatz 100
Der Lagerzins (LZ) gibt an, wie viel das im durchschnittlichen Lagerbestand gebundene Kapital während der durchschnittlichen
Lagerdauer kostet. Die Lagerzinsen (und damit auch der Lagerzinssatz) verringern sich, wenn sich beispielsweise die
Lagerumschlagshäufigkeit erhöht.
Umschlagshäufigkeit ./. durchschnittliche Lagerdauer Je höher die Lagerumschlagshäufigkeit, desto kürzer die durchschnittliche
Lagerdauer und umgekehrt:
Je niedriger die Lagerumschlagshäufigkeit, desto länger die durchschnittliche Lagerdauer.
Verpackungsordnung (VerpackV) Transport, Um- und Verkaufsverpackungen
1. Vermeidung von Verpackungsabfällen
2. Wiederverwendbarkeit -> erneute Verwendung oder Verwertung
3. Verwertbare/recycelte Materialien einsetzen
Verpflichtungen von Herstellern, Groß- und Einzelhändlern Rücknahmepflichten v. Transport-, Um- u. Verkaufsverpackungen,
erneute Verwendung, Mülltrennung, Entsorgung
Persönliche Schutzausrüstung Anzüge, Helm, Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen
Vorgehen bei Vertragsstörungen planen
Leistungsstörung?
Wenn der Schuldner die geschuldete Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der geschuldeten Art und Weise erbringt.
Im Rechtsgeschäft: Das Verpflichtungsgeschäft entsteht dadurch, dass sich beide Parteien durch einen Vertragsabschluss verpflichten,
bestimmte Pflichten und Rechte einzuhalten. Es handelt sich somit um ein schuldrechtliches Rechtsgeschäft. So verpflichtet sich der
Verkäufer dazu, die Ware in einem mangelfreien Zustand zu liefern, sowie der Käufer dazu, die Sache abzunehmen und den Kaufpreis
rechtzeitig an den Verkäufer zu zahlen. Die Pflichten des Verkäufers wandeln sich somit zum Recht des Käufers und umgekehrt.
Dies bedeutet genau, dass der Verkäufer das Recht darauf hat, dass der Käufer die Sache rechtzeitig zahlt.
Beim Erfüllungsgeschäft handelt es sich um ein sachrechtliches Rechtsgeschäft.
Dies bedeutet, dass auf die Verpflichtung eine Tat folgen muss. Durch das Erfüllungsgeschäft wird das Recht an einer Sache
geregelt bzw. auch verändert. Das Erfüllungsgeschäft bedeutet für den Verkäufer, dass er die Ware übergeben muss und somit
das Eigentum auf den Käufer übertragen wird. Für den Käufer bedeutet dies, dass er das Geld an den Verkäufer übergeben muss
und der Verkäufer somit das Eigentum am Geld erhält. Die Leistung besteht aus jeweils 2 Teilen:
Antrag + Zahlungsverpflichtung(Käufer) und Annahme + Lieferung (Verkäufer)
Leistungsstörungen beim Kaufvertrag S.A.L.Z. =
Schlechtleistung (mangelhafte Lieferung) ,
Annahmeverzug,
Lieferverzug,
Zahlungsverzug
Mangelhafte Lieferung Auch Schlechtleistung genannt. Wenn eine im Kaufvertrag vereinbarte Sache (Leistung) vom
Verkäufer an den Käufer übergeben und übereignet und diese Sache mit Mängeln behaftet ist. Die stellt eine Pflichtverletzung gem.
BGB dar. Es handelt sich um einen Schuldnerverzug.
Mängel nach Ihrer Erkennbarkeit offene Mängel (Spiegel hat Sprung, Brot schimmelig.),
versteckte Mängel (trotz gewissenhafter Prüfung erst später im Gebrauch entdeckt/erkennbar,
arglistig verschwiegene Mängel (Auto nicht unfallfrei)
Sachmängel Mangel an der Beschaffenheit
(Regal: Güte stimmt nicht (80 statt 100 g/qm Papier, A4-Ordner passen nicht, Steuerelektronik unterstützt am Berg nicht..),
falsche Werbeversprechen/falsche Produktbeschreibung (Energieverbrauch entspricht nicht den Tatsachen), Fehlerhafte Montageanleitung/Montagemangel-„IKEA-Klausel“), Falschlieferung oder Minder- o. Mehrlieferung (Gurken in Dosen statt Bohnen
in Dosen, geliefert wurden 20 statt 200 Stück)
Mängelrüge für offene und versteckte Mängel beim zweiseitigen Handelskauf
Der offene Mangel muss sofort (=unverzüglich=am gleichen Tag) nach der Entdeckung gemeldet werden. Versteckte Mängel
sofort nach deren Entdeckung, spätestens nach der Sachmängelhaftung von 2 Jahren.
Rechte des Käufers bei mangelhafter Lieferung
1. vorrangige Rechte sind: Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung -> darf 2 x versucht werden.
DANACH Androhung zum Vertragsrücktritt) + [Schadensersatz, falls auch Verschulden vorliegt -> Fahrlässigkeit v. Lieferanten
(in der Praxis nicht nachweisbar)
2. nachrangige Rechte: Angemessene Nachfrist zur Erfüllung von Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung ist erfolgreich abgelaufen:
- bei erheblichem Mangel: Rücktritt vom Kauf oder ansonsten Minderung des Kaufpreises
- PLUS bei Verschulden: Schadensersatz statt Leistung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen und/oder Schadensersatz neben der Leistung.
Ein Verschulden („vertreten müssen“) setzt voraus: - Pflichtverletzung(Schuldner leistet gar nicht, zu spät oder schlecht)
- schuldhaftes Verhalten (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
Schadensersatz Für alle Formen des Schadensersatzes gilt:
Der Anspruch hängt davon ab, ob ein Verschulden vorliegt, der Verkäufer den Mangel also zu vertreten hat. Schadensersatz
neben der Leistung wird der Verkäufer verlangen , wenn er den Gegenstand behalten und einen zusätzlich angefallenen Schaden
ersetzt haben möchte (nachrangiges Recht!)
Minderung und Rücktritt Minderung: des Kaufpreises.
Der Kaufvertrag bleibt bestehen. Der ursprüngliche KP wird um die Wertminderung, die der Mangel verursacht hat, gemindert.
(siehe unter Frage 7 oben) Rücktritt: der Vertrag wird rückgängig gemacht. Bereits gelieferte Ware ist zurück zu senden,
ein bereits bezahlter KP ist zu erstatten. (NICHT vom Verschulden des Verkäufers abhängig!!)
Verjährungsfristen von Mängelansprüchen
Bei Nacherfüllung, Schadensersatz bei offenen und versteckten Mängeln: 2 Jahre. Mängelansprüche arglistiger Art:
3 Jahre (ab 31.12. xx –Jahr des Besitzes)
Verjährung Der Käufer muss seine Gewährleistungsansprüche nach Kauf innerhalb einer bestimmt Frist GERICHTLICH geltend machen.
Werden diese Fristen nicht beachtet, kann er seine Rechte aus mangelhafter Lieferung, nicht mehr gesetzlich durchsetzen.
Lieferverzug
1. Möglichkeit der Leistung Lieferverzug ist eine vorübergehende Leistungsstörung. Nachholbarkeit ist grundsätzlich noch möglich.
Ist die Nachholbarkeit NICHT möglich, handelt es sich um eine UNMÖGLICHKEIT der Leistung.
2. Fälligkeit der Leistung. Die Fälligkeit ist der Zeitpunkt, ab dem der Verkä
